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Familie D.

AutorIn

Sepp Ginner

Co-AutorenInnen

Michaela Guntendorfer, Karin Schuller

Kategorie(n) der Fallstudie

Handlungsfelder der sozialen Arbeit

Kurzbeschreibung

In der Fallstudie Familie D***** geht es um eine vierköpfige Familie, die sich mit folgenden Problemen konfrontiert sieht....

Die Sozialarbeiterin des Jugendamtes wurde durch die Kindergartenleiterin der Kinder auf diesen Fall aufmerksam gemacht. Laut den Aussagen der Kindergartenleiterin, war der Sohn verhaltensauffällig.
Die Kindesmutter berichtete über akute Bedrohungen und Gewaltakte, die in der Familie vorherrschten. Die Kindesmutter machte eine Anzeige gegen ihren Ehemann und beantragte die Scheidung. Während und nach der Scheidung kam es zu Streitigkeiten bezüglich der Obsorge der beiden minderjährigen Kinder. Die Kindesmutter beantragte schon des öfteren ein Betretungsverbot ihres Gatten, allerdings holte sie ihn immer wieder zu sich zurück.
Beide Elternteile waren meist arbeitslos. Das Sozialamt unterstützte die Familie in finanzieller Hinsicht so weit es ging (Hilfe zum Lebensunterhalt).
Es bestand ein Alkoholproblem beider Elternteile. Durch den Alkoholkonsum stieg auch die Gewaltbereitschaft in der Familie. In Folge dessen litten die Kinder unter den permanenten Auseinandersetzungen der Eltern und wurden des öfteren miteinbezogen.
Durch diese Gewaltbereitschaft bestand auch häufiger Kontakt mit dem Jugendamt und der zuständigen Gendarmerie. Auf Grund des erhöhten Aggressionspotentials und der Eifersucht des Vaters kam es schon mehrmals zu Eskalationen.
Der Kindesvater glaubte, dass der minderjährige Sohn vom Nachbarn sexuell missbraucht worden sei. Daraus ergab sich eine erhöhte Aggression gegenüber dem Nachbarn. Der Kindesvater gab der Kindesmutter die Schuld an dem Missbrauch ihres gemeinsamen Sohnes durch den Nachbarn. Der Kindesvater wurde danach gegenüber dem Nachbarn gewalttätig. Die Kindesmutter brachte diese Tat zur Anzeige. Auf Grund des tätlichen Angriffes wurde der Kindesvater in Untersuchungshaft genommen. Es folgte ein Jahr unbedingte Haftstrafe.

Erforderliche Vorkenntnisse der Studierenden

Eine sinnvolle Bearbeitung der Fallstudie setzt Kenntnisse aus folgenden Fachbereichen voraus:

Recht:
Jugendwohlfahrtsgesetz, Exekutionsordnung §282, Wegweisung, ABGB Kindschaftsrecht, StGB Körperverletzung, Doppeltes Mandat des Jugendamtes (einerseits Beratungseinrichtung, andererseits Vollzugsorgan der Hoheitsverwaltung).

Psychologie:
Kinder- und Jugendpsychologie

Zielgruppe und mögliche Lehrveranstaltungen für den Einsatz

Der Einsatz der Fallstudie wird im Fach „Handlungsfeld Familie“ oder verwandten empfohlen.